Sylt. In den Urlaubsorten auf Sylt dürfen Geschäfte wieder an Sonn- und Feiertagen öffnen. Ab Sonntag, 15. März, gilt in Schleswig-Holstein erneut die sogenannte Bäderregelung.
Damit können Einzelhändler ihre Geschäfte in den touristischen Orten der Insel zusätzlich zum regulären Betrieb auch am Sonntag öffnen.
Die Regelung gilt bis zum 31. Oktober und soll vor allem Urlaubern und Tagesgästen zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten bieten. Von der Bäderregelung profitieren zahlreiche Tourismusorte in Schleswig-Holstein, darunter auch die Gemeinden auf Sylt.