Sylt. Der Fachbereich Umwelt und Bauen der Inselverwaltung Sylt weist darauf hin, dass vom 15. März bis zum 15. Juli 2026 im Bereich des FFH-Gebiets Flughafen die Brut- und Setzzeit gilt. In diesem Zeitraum stehen der Schutz brütender Tiere sowie ihrer Jungtiere im Mittelpunkt.
Die Brut- und Setzzeit beschreibt die Phase, in der viele Wildtiere ihre Nester anlegen oder Nachwuchs zur Welt bringen. Um Störungen zu vermeiden, gilt in dieser Zeit eine besondere Aufsichtspflicht für Hunde auf und an allen Grünflächen.
Konkret müssen Hunde auf der gesamten Fläche zwischen der Straße zum Marinegolfplatz und dem Radweg in Richtung Braderup angeleint werden. Freilauf ist ausschließlich auf den ausgewiesenen und eingezäunten Hundeflächen am Flugplatz, an der Nordseeklinik sowie hinter Halemdüür erlaubt.
Während der Schutzzeit führen die Landschaftswarte des Landschaftszweckverbandes Sylt regelmäßig Kontrollgänge in dem Gebiet durch. Dabei werden auch Informationsflyer verteilt, die über die Bedeutung der Brut- und Setzzeit sowie über die geltenden Regelungen informieren.
Unabhängig davon erinnert die Inselverwaltung daran, dass in allen Naturschutzgebieten auf Sylt ganzjährig eine Anleinpflicht für Hunde besteht. Weitere Hinweise und Ansprechpartner stellt der Landschaftszweckverband Sylt online zur Verfügung.