Sylt. Die Henner-Krogh-Stiftung unterstützt auch im Jahr 2026 wieder das musikalische Leben auf der Insel. Anträge auf Zuschüsse können bis zum 31. März 2026 gestellt werden. Das barrierefreie Formular sowie die geltenden Richtlinien sind online unter „Formulare-Online – Gemeinde Sylt“ abrufbar.
Das Kuratorium der Stiftung stellt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Haushaltsmittel zur Förderung Sylter Musiker bereit. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass Einzelpersonen oder Gruppen ihren Hauptwohnsitz beziehungsweise ihren Sitz auf der Insel Sylt haben.
Förderfähig sind
EinzelpersonenMusikgruppengemeinnützige VereineSchulenChöreProjekte, Veranstaltungen und Initiativen, die das musikalische Angebot auf Sylt nachhaltig verbessernmusikalische Aus- und Fortbildung jüngerer Menschen
Anträge müssen grundsätzlich mindestens fünf Wochen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme schriftlich eingereicht werden. Jedem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Werden Zuschüsse für mehrere Maßnahmen beantragt, sind Prioritäten festzulegen.
Spätester Abgabetermin für Anträge ist der 31. März 2026. Einzureichen sind diese bei der Gemeinde Sylt, Fachdienst 1.3., Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / Westerland.
Die Verwendung der Basiszuschüsse ist jeweils bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres schriftlich nachzuweisen. Zuschüsse für Veranstaltungen oder Projekte sind spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung beziehungsweise nach Abschluss des Projektes abzurechnen.