Sylt. Die Gemeinde Sylt stellt auch im Haushaltsjahr 2026 wieder Mittel zur Förderung der Jugendarbeit und des Sports bereit. Vereine und Gruppen können Anträge auf Jugendpflege- und Sportmittel noch bis zum 31. März 2026 einreichen.

Gefördert werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten sowohl die allgemeine Vereinsarbeit als auch besondere Projekte. Die Unterstützung gliedert sich in zwei Bereiche. Zum einen wird ein Grundbetrag für die allgemeine Gruppen- oder Vereinsarbeit gewährt. Dieser richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder bis 25 Jahre, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Sylt haben.

Zum anderen besteht die Möglichkeit einer individuellen Förderung. Diese kann unter anderem für Jugendfahrten, Ferienaktionen, die Teilnahme an Sportwettkämpfen oder für besondere Anschaffungen beantragt werden. Ziel ist es, das Engagement im Nachwuchsbereich sowie im sportlichen Leben der Insel nachhaltig zu stärken.

Das barrierefreie Antragsformular sowie die entsprechenden Richtlinien sind im Internet unter
https://gemeinde-sylt.de/online-service/formulare-online/
abrufbar.

Die vollständigen Anträge sind spätestens bis zum 31. März 2026 bei der Gemeinde Sylt, Fachdienst 1.3, Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / OT Westerland, einzureichen.

Für bewilligte Zuschüsse ist jeweils bis Ende März des darauffolgenden Jahres ein schriftlicher Verwendungsnachweis vorzulegen. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.