Sylt. Mit dem Ende der Frostperiode beginnen auf Sylt vielerorts Pflegearbeiten in Gärten und auf Grundstücken. Die Inselverwaltung Sylt weist in diesem Zusammenhang auf eine fachgerechte und baumschonende Pflege von Gehölzen hin und erinnert ausdrücklich an das Verbot von Kappungen.


Die winterliche Ruhephase bis Ende Februar gilt als geeigneter Zeitraum für notwendige Pflegemaßnahmen. Ab dem 1. März beginnt die gesetzliche Schutzfrist nach dem Bundesnaturschutzgesetz. In diesem Zeitraum sind stärkere Eingriffe an Bäumen, Hecken und Gebüschen zum Schutz von Brut- und Lebensstätten von Tieren grundsätzlich untersagt.


Kronenpflege zulässig – Kappungen verboten


Als Kappung gilt das umfangreiche, unsachgemäße Absetzen der Baumkrone oder einzelner Kronenteile ohne Rücksicht auf die natürliche Wuchsform und die biologischen Erfordernisse des Baumes. Solche Eingriffe verursachen häufig schwere und irreversible Schäden und verstoßen in vielen Fällen gegen geltende Baumschutzsatzungen.


Durch Kappungen wird das Gleichgewicht zwischen Wurzel, Stamm und Krone nachhaltig gestört. Der Verlust großer Blattmengen beeinträchtigt die Photosynthese. In der Folge entstehen oft zahlreiche Neuaustriebe mit schlechter statischer Anbindung, die das Risiko von Astbrüchen erhöhen. Zudem steigen Pflegeaufwand und Kosten, während große Schnittwunden Fäulnis und Pilzbefall begünstigen.


Zulässig ist hingegen eine fachgerechte Kronenpflege nach den anerkannten Regeln der ZTV-Baumpflege. Dazu zählt insbesondere das Entfernen von toten, kranken oder beschädigten Ästen im Fein- und Schwachastbereich. Diese Maßnahmen dienen der Baumgesundheit und der Verkehrssicherheit und sind ganzjährig erlaubt.


In den Ortsteilen Westerland und Keitum gelten besondere Baumschutzsatzungen. Geschützt sind dort grundsätzlich Bäume ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe. In Keitum sind in privaten Gärten ausschließlich Bäume im Vorgarten geschützt. Zusätzlich unterliegen ortsbildprägende Bäume, Alleen und Knicks dem allgemeinen naturschutzrechtlichen Schutz.


Vor Fällungen oder erheblichen Eingriffen an geschützten Bäumen ist eine Genehmigung der Gemeinde Sylt erforderlich. Diese ist gebührenpflichtig und in der Regel mit einer Ersatzpflanzung verbunden.


Bäume tragen wesentlich zum Inselklima, zum Ortsbild und zur Lebensqualität auf Sylt bei. Die Inselverwaltung Sylt bittet daher um einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Baumbestand.


Für Fragen steht der Baumschutzbeauftragte der Inselverwaltung Sylt, Peter Harms, telefonisch unter 04651 / 851-435 oder per E-Mail an baumschutz@gemeinde-sylt.de zur Verfügung. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde Sylt abrufbar.