Sylt. Die Sibirische Rose (Rosa rugosa) darf in diesem Jahr nicht auf den Biikeplätzen verwendet werden. Die Pflanze, die auf Sylt auch als Syltrose bekannt ist, kann in den betroffenen Gebieten Lebensraum für Larven oder Nester der Goldafterraupe bieten.
Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass ein generelles Verbot Fragen aufwirft: Belastbare Nachweise für einen akuten Befall liegen bislang nicht öffentlich vor. Zudem wird befürchtet, dass durch den Transport des Pflanzenmaterials Larven oder Brennhaare weiterverbreitet und andere Orte oder Bereiche der Insel kontaminiert werden könnten.
Zwar besteht beim Umgang mit der Pflanze ein mögliches Gesundheitsrisiko durch die Brennhaare der Raupen, doch bleibt offen, ob pauschale Verbote der richtige Weg sind. Die Entscheidung verdeutlicht den wachsenden Konflikt zwischen Vorsorge, Naturschutz und gelebtem Brauchtum.