Rantum. Kommt Tempo 30 auf der Hörnumer Straße in Rantum? Ein entsprechender Antrag liegt der Gemeinde Sylt und dem Kreis Nordfriesland vor. Am Donnerstag, 12. November 2026, beschäftigt sich der Ortsbeirat Rantum mit dem Anliegen. Im Mittelpunkt stehen dabei die bereits vorhandenen Daten der Umgebungslärmkartierung des Landes Schleswig-Holstein. Damit eine Geschwindigkeitsreduzierung geprüft werden kann, soll die Gemeinde Sylt das Anliegen beim zuständigen Kreis Nordfriesland vorbringen.
Lärmdaten für die Hörnumer Straße bereits vorhanden
In einem dem Sylter Spiegel vorliegenden Schreiben vom 7. September 2026 wird eine ganztägige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die rund 1.500 Meter lange bebaute Ortsdurchfahrt gefordert.
Begründet wird der Antrag mit der Lärmbelastung durch den Durchgangs-, Liefer- und Urlaubsverkehr sowie mit der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer.
Ein wesentlicher Punkt: Die Hörnumer Straße ist bereits in der Umgebungslärmkartierung des Landes Schleswig-Holstein erfasst. Auch der Lärmaktionsplan der Gemeinde Sylt berücksichtigt Rantum.
Die vorhandenen Daten sollen deshalb bei der Prüfung einer möglichen Geschwindigkeitsreduzierung berücksichtigt werden. Ob zusätzliche Untersuchungen erforderlich sind, muss im weiteren Verfahren geklärt werden.
Gemeinde Sylt muss Antrag beim Kreis auf den Weg bringen
In List und Kampen wurden im Sommer 2026 bereits streckenbezogene Tempo-30-Regelungen auf der Landesstraße 24 durch den Kreis Nordfriesland angeordnet.
Auch in Rantum ist der Kreis als Straßenverkehrsbehörde für eine entsprechende Entscheidung zuständig. Die Gemeinde Sylt müsste das Anliegen nach Beratung im Ortsbeirat an den Kreis herantragen und eine entsprechende Prüfung beantragen.
Der Kreis kann anschließend den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein mit einer ergänzenden lärmtechnischen Untersuchung beauftragen.
Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine ganztägige oder zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkung vorliegen.
Nach Angaben der Verwaltung kann ein solches Verfahren bis zu einem Jahr dauern.
Auch die Feuerwehr sollte berücksichtigt werden
Neben dem Lärmschutz sollte bei der Prüfung auch die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr berücksichtigt werden.
Ehrenamtliche Einsatzkräfte müssen nach einer Alarmierung häufig zunächst mit ihrem Privatfahrzeug zum Feuerwehrgerätehaus fahren. Eine niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzung könnte sich dabei auf die Anfahrtszeiten auswirken.
Zwar können Feuerwehrangehörige unter bestimmten Voraussetzungen Sonderrechte in Anspruch nehmen. Dennoch wäre es sinnvoll, mögliche Auswirkungen auf die Ausrückzeiten und die Einhaltung der Hilfsfristen fachlich bewerten zu lassen.
Diese Frage ist auch für Westerland und andere Inselorte relevant, in denen über Geschwindigkeitsbegrenzungen diskutiert wird.
Ortsbeirat Rantum berät über weiteres Vorgehen
Am 12. November soll sich der Ortsbeirat mit dem Antrag befassen und eine Stellungnahme zum weiteren Vorgehen abgeben.
Entscheidend wird sein, ob die Gemeinde Sylt eine Prüfung beim Kreis Nordfriesland auf den Weg bringt und dabei die vorhandenen Daten der Umgebungslärmkartierung einbeziehen lässt.
Eine Entscheidung über Tempo 30 ist mit der Beratung im Ortsbeirat noch nicht verbunden.