Sylt. Geflügelhalter auf Sylt müssen ihre Tiere ab sofort besonders schützen. Wegen der erneuten Ausbreitung der Geflügelpest hat der Kreis Nordfriesland eine Aufstallungspflicht angeordnet, die ab Mittwoch, 28. Oktober 2026, auf der gesamten Insel Sylt gilt. Betroffen sind auch private Kleinsthaltungen mit nur wenigen Tieren.

Hintergrund sind mehrere bestätigte Infektionen bei Wildvögeln sowie ein Ausbruch in einer privaten Hühnerhaltung auf einer nordfriesischen Hallig. Das Veterinäramt reagiert damit auf die zunehmende Gefahr einer Übertragung auf Hausgeflügel.

Was Geflügelhalter auf Sylt jetzt beachten müssen

Die neue Anordnung gilt für sämtliche Geflügelhaltungen auf Sylt. Hühner, Gänse, Enten und Truthühner müssen aufgestallt werden, unabhängig davon, wie viele Tiere gehalten werden.

Damit sind nicht nur landwirtschaftliche Betriebe betroffen, sondern auch Sylter, die beispielsweise einige Hühner im eigenen Garten halten.

Die Aufstallung soll verhindern, dass Hausgeflügel mit infizierten Wildvögeln oder deren Ausscheidungen in Kontakt kommt.

Anders als in Teilen des nordfriesischen Festlands gilt auf Sylt keine Mindestgröße des Tierbestands. Die Insel gehört zu den Gebieten, für die der Kreis Nordfriesland die Stallpflicht flächendeckend angeordnet hat.

Zahlreiche infizierte Wildvögel entdeckt

Mit dem Vogelzug ist die Zahl der gemeldeten toten Wildvögel in Nordfriesland zuletzt deutlich gestiegen.

Nach Angaben des Kreises wurde bei fast allen untersuchten Tieren die hochpathogene Form der aviären Influenza nachgewiesen. Dieser Artikel erschien zuerst exklusiv bei Dein Sylt / Sylter Spiegel.

Besonders deutlich wurde die Gefahr bei einem Ausbruch in einer privaten Hühnerhaltung auf einer Hallig. Dort waren sämtliche 22 Hühner verendet, noch bevor die Geflügelpest amtlich bestätigt werden konnte.

Weitere Ausbrüche in den Kreisen Segeberg und Schleswig-Flensburg zeigen, dass sich die Tierseuche nicht auf einzelne Fundorte beschränkt.

Ein bestätigter Ausbruch in einer Hausgeflügelhaltung auf Sylt wird in der aktuellen Mitteilung des Kreises nicht genannt. Die Stallpflicht ist eine vorbeugende Schutzmaßnahme.

Veterinäramt fordert zusätzliche Vorsicht

Neben der Unterbringung der Tiere sollen Geflügelhalter ihre Schutzmaßnahmen überprüfen.

Dazu gehört insbesondere, Kontakte zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln möglichst zu verhindern. Auch Futter, Tränkwasser und die Bereiche rund um die Haltung sollten vor einer Verunreinigung durch Wildvögel geschützt werden.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Aufstallungspflicht genehmigt werden können. Dafür ist ein schriftlicher Antrag per E-Mail an das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland erforderlich. Dieser Artikel erschien zuerst exklusiv bei Dein Sylt / Sylter Spiegel.

Wo die verbindlichen Regeln stehen

Die Allgemeinverfügung zur Stallpflicht ist auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland unter www.nordfriesland.de/Bekanntmachungen veröffentlicht. Dort stehen auch die rechtlich verbindlichen Einzelheiten und eine zoombare Karte der betroffenen Gebiete zur Verfügung.

Weitere Hinweise zu Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter bietet das Friedrich-Loeffler-Institut.

Für Sylter Geflügelhalter ist vor allem eines entscheidend: Seit dem 28. Oktober müssen auch kleine private Geflügelbestände auf der Insel entsprechend der neuen Anordnung untergebracht werden. Dieser Artikel erschien zuerst exklusiv bei Dein Sylt / Sylter Spiegel.