Westerland. Der Schusswaffenangriff auf einen Barbershop in der Westerländer Innenstadt hat nun ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat gegen zwei junge Männer im Alter von 15 und 20 Jahren Anklage erhoben. Beiden wird gemeinschaftlich begangener versuchter Mord aus Habgier und Heimtücke vorgeworfen. Sie befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Die Tat hatte sich am 3. Juni 2026 während der Geschäftszeit ereignet. Drei Schüsse wurden durch die Fensterscheibe des Geschäfts abgegeben. Obwohl sich zu diesem Zeitpunkt mehrere Menschen im Barbershop aufhielten, wurde niemand verletzt.
Ermittler gehen von einem bezahlten Auftrag aus
Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen soll der Angriff gezielt vorbereitet worden sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Beschuldigten gegen eine versprochene Belohnung handelten.
Demnach sollten sie auf eine bestimmte Person schießen, die sich nach den Informationen der Auftraggeber in dem Geschäft aufhalten sollte.
Die eigentlichen Hintergründe und die Identität möglicher Auftraggeber sind bislang nicht öffentlich geklärt.
Am Morgen des 3. Juni soll der damals 15-Jährige mit einer halbautomatischen Pistole an den Barbershop herangelaufen sein und drei Schüsse durch die Scheibe abgegeben haben.
Sein heute 20 Jahre alter mutmaßlicher Mittäter soll währenddessen die Umgebung abgesichert und den Angriff mit einer Kamera festgehalten haben. Anschließend entfernten sich beide vom Tatort.
Warum die Staatsanwaltschaft versuchten Mord vorwirft
Dass bei dem Angriff niemand getroffen wurde, ändert aus Sicht der Anklagebehörde nichts an der Schwere des Tatvorwurfs.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Menschen im Geschäft völlig unvorbereitet von den Schüssen überrascht wurden. Darauf stützt die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Heimtücke.
Der Verdacht, dass die Tat gegen eine finanzielle Belohnung ausgeführt werden sollte, begründet nach ihrer Auffassung zudem das Mordmerkmal der Habgier.
Der jüngere Beschuldigte soll die Tat im Wesentlichen eingeräumt haben. Der 20-Jährige machte nach Angaben der Staatsanwaltschaft dagegen kaum Angaben. Die Ermittler sehen den Tatvorwurf gegen ihn durch gesicherte Beweismittel gestützt.
Jugendkammer in Flensburg muss entscheiden
Mit der Anklage liegt der Fall nun bei der Jugendkammer des Landgerichts Flensburg. Sie muss zunächst über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Für den 15-Jährigen gilt Jugendstrafrecht. Bei einer Verurteilung wegen des vorgeworfenen Verbrechens könnte ihm eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren drohen.
Beim 20-jährigen Angeschuldigten ist dagegen noch offen, ob das Gericht Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwenden wird. Entscheidend ist unter anderem seine persönliche Entwicklung zum Zeitpunkt der Tat.
Als Termin für den Beginn der Hauptverhandlung ist Dienstag, der 17. November 2026, vorgesehen.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für beide Angeklagten die Unschuldsvermutung.