Nach der letzten GV-Sitzung ist das Thema Bauturbo wieder in aller Munde. Ziel ist eine zügige Schaffung von dringend benötigtem Dauerwohnraum. Damit soll ermöglicht werden, bestehende Festsetzungen von Bebauungsplänen, durch individuelle Befreiungen zu ermöglichen! Der Bauturbo teilt sich dabei noch in den kleinen, für kleinere Bauvorhaben und entsprechend den großen für größere Bauvorhaben auf.
Laut Hr. Koplin, GF der KLM, wird in Anbetracht der wenigen Potentialflächen der große Bauturbo in der Gemeinde Sylt garnicht benötigt!

Und die Umsetzung des kleinen Bauturbos kann auch nur unter den Vorgaben von Landesentwicklungsplan, Regionalplan  sowie dem Beherbergungskonzept  erfolgen. D. h. der zu schaffende Dauerwohnraum muss bezahlbar sein und bleiben und er muss auch langfristig abgesichert sein.  „Bezahlbar“ heißt eine Kaltmiete von max. 14,-€/m2. Dieser Betrag orientiert sich an der aktuellen Mieten-Kalkulation der KLM. Und „langfristig“ bedeutet, die Absicherung der dauerwohnlichen Nutzung durch Grundbucheintragungen und städtebaulichen Verträge.

Diese Bedingungen werden exakt durch den, von der Verwaltung vorgelegten Richtlinienkatalog zur Umsetzung des Bauturbos auf Sylt, erfüllt.

Aus Sicht der SPD des SSW der SWG und der Grünen schließt die Grundbedingung „Bezahlbarkeit“ aktuell aufgrund der immens hohen Immobilien- und Grundstückspreise eine mögliche Umsetzung über Neubauvorhaben aus.

Als Beispiel sei hier der KLM-Neubau im Westhedig genannt. Dort benötigt die KLM auf eigenem Grundstück schon beachtliche Subventionen durch die Gemeinde, um eine kalkulierte Kalt-Miete von 18,-€ auf 14,- zu reduzieren.

Eine Aufweichung des Richtlinienkaltalogs, wie ihn die CDU in der letzten GV versucht hat durchzusetzen, hätte kontraproduktive Folgen. So stehen z. B. im Dünenpark in List, ob der hohen Mieten von 20,-€/m2, viele Wohnungen einfach leer. 

Dann hätten wir Dauerwohnraum, den kaum jemand sich leisten kann. Schon garnicht junge Fachkräfte, die wir auf Sylt so dringend benötigen.

Zudem würde die Umsetzung über Neubauvorhaben zu einer ungewollten weiteren Verdichtung innerhalb der Ortslagen führen! Und ohne Absicherung einer Ausweitung der Anzahl an 2.-Wohnungen Tür und Tor öffnen!

Am Ende bleibt uns der kleine Bauturbo aber dennoch als die einzige Chance, Bestandsgebäude, die durch ungenehmigte Nutzung Ihre bestehende Baugenehmigung verwirkt haben, als Dauerwohnraum relativ zügig wieder zurück zu gewinnen! Damit könnten wir die angespannte Lage auf dem Dauerwohnungsmarkt nachhaltig im Bestand und ohne weitere Verdichtung entspannen!

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schweitzer