Die Fraktion der CDU nimmt die Stellungnahme von SPD, SSW, SWG und Grünen zum Bauturbo zur Kenntnis und stellt klar: Es geht hier ausschließlich um Dauerwohnraum. Nicht um Ferienwohnungen, nicht um Zweitwohnungen, sondern um Wohnungen für Menschen, die auf Sylt leben und arbeiten.

Der Kriterienkatalog der Verwaltung wird diesen Dauerwohnraum nicht schaffen. Für Neubauten verlangt er eine Mietpreisbindung und Belegungsbindung oder ein Erbbaurecht auf kommunalem Grund und zusätzlich einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. Der Bauturbo wurde vom Gesetzgeber aber gerade geschaffen, um langwierige Bebauungsplanverfahren zu überspringen. Wer genau dieses Verfahren wieder zur Bedingung macht, schaltet den Turbo ab, bevor er überhaupt startet. Dieser Artikel erschien zuerst exklusiv bei Dein Sylt / Sylter Spiegel.

Dass das so ist, räumen die anderen Fraktionen in ihrer eigenen Mitteilung ein. Sie schreiben selbst, dass ihre Vorgaben unter den heutigen Grundstückspreisen und Baukosten jeden Neubau ausschließen. Als Beleg führen sie den Neubau der KLM im Westhedig an, bei dem selbst die gemeindeeigene Gesellschaft auf eigenem Grundstück nur mit erheblichen Subventionen auf 14 €/m² kommt. Wenn das schon der KLM nicht ohne Zuschuss gelingt, wird es kein privater Bauherr tun. Ein Instrument, das niemand nutzen kann, schafft keine einzige Wohnung.

Auch im Bestand bleibt der Katalog der Verwaltung praktisch wirkungslos. Befreiungen sollen nur erlaubt sein, wenn Grundfläche, Geschossflächenzahl und die Zahl der Wohneinheiten des bestehenden Bebauungsplans unverändert bleiben. Damit wird von fast nichts befreit. Hinzu kommt, dass Bauvoranfragen ausgeschlossen sein sollen. Wer Dauerwohnraum schaffen will, muss also erst einen vollständigen und teuren Bauantrag stellen, ohne vorher zu wissen, ob er eine Chance hat. So gewinnt man keine Investoren für Dauerwohnraum, so schreckt man sie ab.

„Wer die Richtlinien der Verwaltung unterstützt, schafft keinen Dauerwohnraum. Ganz im Gegenteil: Das vorhandene Potenzial zur Entwicklung von Dauerwohnraum wird so verhindert“, sagt Simon Kopp, Fraktionsvorsitzender der CDU. „Unter diesen Bedingungen dürfte die Liste derjenigen, die auf Sylt Dauerwohnraum bauen wollen, leider sehr kurz bleiben.“

Der Vorwurf, die CDU wolle damit Zweitwohnungen Tür und Tor öffnen, ist schlicht falsch. Unser Kriterienkatalog hält an den entscheidenden Sicherungen fest: Jede Wohnung wird über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde im Grundbuch als Dauerwohnraum gesichert, ein städtebaulicher Vertrag ist verpflichtend, und eine Nutzung als Zweitwohnsitz ist ausdrücklich ausgeschlossen. Auch eine ungesteuerte Verdichtung droht nicht. Neubauten im Außenbereich sollen nach unserem Vorschlag, entsprechend dem Grundsatzbeschluss vom 08.03.2012, nur auf gemeindeeigenen Flächen möglich sein.

„Die CDU möchte im Bestand, insbesondere in den Ostdörfern, durch den Bauturbo Generationenwohnen unkompliziert möglich machen“, so Ines Dreisow, Vorsitzende des Ortsbeirats Morsum. „Wenn Kinder und Enkel im Elternhaus oder auf dem eigenen Grundstück wohnen bleiben wollen, darf das nicht an starren Festsetzungen alter Bebauungspläne scheitern. Selbstverständlich gelten dabei alle genannten Sicherungen, also Dienstbarkeit im Grundbuch, städtebaulicher Vertrag und das Verbot der Zweitwohnungsnutzung.“

Der Verweis auf den Dünenpark in List trägt nicht. List ist eine eigenständige Gemeinde, ein Kriterienkatalog der Gemeinde Sylt gilt dort nicht. Der Dünenpark ist ein privates Premiumprojekt in Dünenlage mit Aufzug, Tiefgarage und teilmöblierten Wohnungen, durchsetzt mit Ferienhäusern. Er wurde nie als dauerhaft gesicherter Wohnraum für Insulaner konzipiert. Dort gibt es weder eine Dienstbarkeit im Grundbuch noch einen städtebaulichen Vertrag noch ein Verbot der Zweitwohnungsnutzung. Zudem liegt List am nördlichsten Ende der Insel, weit entfernt von den meisten Arbeitsplätzen. Ein Leerstand dort sagt wenig über die Nachfrage in Westerland, Tinnum oder den Inseldörfern aus. Der Dünenpark zeigt, was passiert, wenn Wohnraum ohne jede Sicherung entsteht. Er ist kein Argument gegen den Vorschlag der CDU, sondern eines dafür.

Dauerwohnraum auf Sylt wird nicht nur von Berufseinsteigern gesucht. Die Insel braucht auch Hoteldirektoren, Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte und Führungskräfte in Betrieben, Verwaltung und Pflege. Viele von ihnen können und wollen eine Miete oberhalb von 14 €/m² zahlen, finden aber schlicht keine Wohnung. Wenn sie keine Wohnung finden, kommen sie nicht oder sie pendeln, und die Stellen bleiben unbesetzt. Auch diese Menschen gehören zur Inselgemeinschaft. Für sie Dauerwohnraum zu schaffen, nimmt niemandem etwas weg. Jede Wohnung, die sie neu beziehen, entlastet den übrigen Wohnungsmarkt.

Die CDU will Dauerwohnraum, der tatsächlich gebaut wird und dauerhaft Dauerwohnraum bleibt. Das sichern Grundbuch und städtebaulicher Vertrag. Eine Mietpreisbindung, die jedes Vorhaben schon im Ansatz verhindert, sichert dagegen gar nichts, denn eine Wohnung, die nie gebaut wird, hat auch keine bezahlbare Miete.

Simon Kopp
Fraktionsvorsitzender der Fraktion der CDU in der Gemeindevertretung Sylt