Sylt. Seit dem 7. September 2026 kann die Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie von Facharzt Finn Lornsen auf Sylt keine reguläre kassenärztliche Sprechstunde mehr anbieten. Voraussichtlich wird die Behandlung gesetzlich Versicherter im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung für rund zwölf Monate nicht möglich sein. Nun erläutert Lornsen die Hintergründe und macht zugleich deutlich: Vollständig geschlossen ist die Praxis nicht.
Grund für die Einschränkungen sind nach Angaben des Arztes Erkrankungsfälle innerhalb seiner Familie. Nähere Einzelheiten möchte er dazu verständlicherweise nicht öffentlich machen. Die Situation sei auch für ihn persönlich alles andere als zufriedenstellend.
„Es ist wirklich nicht eine Ausgangslage, die man sich als Arzt für seine Patientinnen und Patienten und sich selbst wünschen würde“, erklärt Lornsen.
Warum der Kassensitz ruhen muss
Die Entscheidung hängt nach seinen Angaben auch mit den Vorgaben für die vertragsärztliche Tätigkeit zusammen. Eine Praxis mit vollem Versorgungsauftrag müsse eine bestimmte Mindestsprechstundenzeit gewährleisten. Diese könne er aufgrund seiner familiären Situation derzeit nicht zuverlässig sicherstellen.
Das Ruhenlassen des Kassensitzes sei deshalb für ihn der gangbare Weg gewesen, um nicht gegen seine vertragsärztlichen Verpflichtungen zu verstoßen.
Damit wird auch verständlicher, was mit der auf der Internetseite angekündigten „Pause“ gemeint ist: Der kassenärztliche Praxisbetrieb ruht – nicht jede ärztliche Tätigkeit.
Privatärztliche Termine eingeschränkt weiterhin möglich
In begrenztem Umfang kann Lornsen nach eigenen Angaben weiterhin privatärztlich tätig sein. Auch hier müsse allerdings damit gerechnet werden, dass Termine kurzfristig verschoben werden oder längere Wartezeiten entstehen.
Privatversicherte können demnach grundsätzlich weiterhin behandelt werden. Auch für gesetzlich Versicherte kann in bestimmten Fällen eine privatärztliche Konsultation vereinbart werden. Eine vollumfängliche privatärztliche Weiterbehandlung aller bisherigen Patienten sei jedoch nicht möglich.
Bei gesetzlich Versicherten, deren Medikamente auch über ein Privatrezept verordnet werden können, könne in bestimmten Fällen ebenfalls eine weitere Versorgung erfolgen.
Keine Kassenrezepte und Krankschreibungen
Entscheidend für die bisherigen Kassenpatienten ist jedoch: Lornsen kann derzeit keine Kassenrezepte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und vergleichbare kassenärztliche Dokumente ausstellen.
Deshalb werden nach seinen Angaben nach und nach die Hausärzte der Patienten mittels Arztbrief, Kurzbrief oder auf anderem kollegialen Weg informiert. Ziel ist, eine Weiterbehandlung und insbesondere die Fortführung bestehender Verordnungen soweit möglich zu organisieren.
Patienten sollten sich deshalb mit ihrer Hausarztpraxis in Verbindung setzen.
Bei bestimmten psychiatrischen Medikamenten könne es allerdings vorkommen, dass der jeweilige Hausarzt an eine andere psychiatrische Fachpraxis verweist. Die Entscheidung liege bei der behandelnden Praxis.
Auch angeforderte Berichte will Lornsen weiterhin abarbeiten. Aufgrund seiner persönlichen Situation und der Menge der noch zu erstellenden Unterlagen könne es dabei allerdings zu Verzögerungen kommen.
Besondere Situation bei Kindern und Jugendlichen
Ähnlich ist das Vorgehen bei minderjährigen Patienten. Je nach Alter sollen sich die Familien zunächst an die Kinder- oder Hausarztpraxis wenden.
Lornsen weist darauf hin, dass er Kinder und Jugendliche häufig auf Grundlage einer zuvor erfolgten Diagnostik durch eine kinder- und jugendpsychiatrische Fachpraxis weiterbehandelt hat. Deshalb könne es notwendig werden, erneut Kontakt zu der Praxis aufzunehmen, die die ursprüngliche Diagnostik vorgenommen hat.
Als Beispiele nennt er die Praxis von Hauke Wrede in Leck, die Praxis von Sabine Jordan in Flensburg oder in einzelnen Fällen die kinder- und jugendpsychiatrische Ambulanz in Schleswig.
Keine kurzfristigen Krisentermine möglich
Eine wichtige Einschränkung betrifft akute Situationen: Kurzfristige Krisentermine kann die Sylter Praxis derzeit weder für Erwachsene noch für Minderjährige anbieten.
Bei akuten psychiatrischen Anliegen sollten sich Betroffene zunächst an ihre Haus- beziehungsweise Kinderarztpraxis oder die entsprechenden ärztlichen Notdienste wenden. In lebensbedrohlichen Situationen gilt der Notruf 112.
Als weitere mögliche Anlaufstellen nennt Lornsen die psychiatrische und psychosomatische Praxis von Seher Biber in Leck sowie die DIAKO Tagesklinik und Psychiatrische Institutsambulanz in Niebüll. Lornsen betont allerdings ausdrücklich, dass diese Einrichtungen nicht automatisch als Vertretung seiner Praxis anzusehen sind.
Für mittelschwere beziehungsweise nicht unmittelbar akute Anliegen kann nach individueller Absprache auch eine privatärztliche Konsultation bei Lornsen infrage kommen. Dabei müssten Patienten derzeit jedoch eine gewisse Flexibilität hinsichtlich Wartezeiten und möglicher Terminverschiebungen mitbringen.
Für seine bisherigen Patienten bedeutet die Situation damit vor allem eine Umstellung: Der reguläre Kassenbetrieb ruht voraussichtlich für längere Zeit, während ein begrenzter privatärztlicher Praxisbetrieb bestehen bleibt.