Sylt/Husum. Der Doppelhaushalt 2026/2027 der Gemeinde Sylt hat die Prüfung durch die Kommunalaufsicht des Kreises Nordfriesland durchlaufen. Wie der Kreis auf Anfrage des Sylter Spiegel mitteilt, wurde das Verfahren am Dienstag, 29. September 2026, abgeschlossen. Das Ergebnis: Die Kommunalaufsicht hat keine Auffälligkeiten festgestellt. Zudem ist der Haushalt nach Angaben des Kreises genehmigungsfrei. Dieser Artikel erschien zuerst exklusiv bei Dein Sylt / Sylter Spiegel.

Die Gemeindevertretung hatte den Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 am 25. Juni einstimmig beschlossen. Die Gemeinde verwies damals auf rückläufige Gewerbesteuereinnahmen, steigende Kosten und die Auswirkungen der Umstellung auf die Doppik. Die ausgewiesenen Fehlbeträge könnten nach Darstellung der Gemeinde durch vorhandene Rücklagen ausgeglichen werden. 

Seit Mitte August beim Kreis

Bis zur abgeschlossenen Prüfung vergingen einige Wochen. Nach Auskunft von Kreissprecher Hans-Martin Slopianka ging der beschlossene Doppelhaushalt am 14. August 2026 beim Kreis Nordfriesland ein. Dieser Artikel erschien zuerst exklusiv bei Dein Sylt / Sylter Spiegel.

Auf die konkrete Frage des Sylter Spiegel, ob die Kommunalaufsicht im Rahmen ihrer Prüfung Beanstandungen, Bedenken oder Hinweise festgestellt habe, antwortete der Kreis eindeutig: „Nein, es gab keine Auffälligkeiten.“ Dieser Artikel erschien zuerst exklusiv bei Dein Sylt / Sylter Spiegel.

Ganz ohne Rückfragen lief die Prüfung allerdings nicht ab. Am 25. und 28. September stellte die Kommunalaufsicht nach eigenen Angaben Verständnisfragen zum Zahlenabgleich zwischen Haushaltsvorbericht und Ergebnisplanung. Diese Fragen seien von der Gemeinde „zufriedenstellend beantwortet“ worden.

Damit waren aus Sicht der Aufsicht die noch offenen Punkte geklärt.

Keine Genehmigung durch Kommunalaufsicht erforderlich

Von Bedeutung ist zudem die Antwort auf die Frage nach genehmigungspflichtigen Bestandteilen. Der Sylter Spiegel hatte beim Kreis ausdrücklich nach vorgesehenen Kreditaufnahmen oder anderen finanziellen Maßnahmen gefragt, die einer Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bedürfen könnten.

Auch hier ist die Antwort eindeutig: „Nein, der Haushalt ist genehmigungsfrei.“

Das bedeutet: Nach der jetzt abgeschlossenen Prüfung gibt es nach Auskunft des Kreises keine Bestandteile des vorgelegten Doppelhaushalts, für die noch eine kommunalaufsichtliche Genehmigung aussteht.

Planungssicherheit für 2026 und 2027

Mit dem Abschluss der Prüfung ist damit ein weiterer Schritt für den Doppelhaushalt erledigt. Dieser bildet die finanzielle Grundlage für laufende Aufgaben und zahlreiche Investitionen der Gemeinde in den beiden Haushaltsjahren. Dieser Artikel erschien zuerst exklusiv bei Dein Sylt / Sylter Spiegel.

Die Gemeinde hatte nach dem politischen Beschluss erklärt, dass unter anderem Kinderbetreuung, kommunale Infrastruktur, Gebäude, Straßen und öffentliche Einrichtungen über den Haushalt finanziell abgebildet werden. Zugleich hatte sie auf die weiterhin schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen hingewiesen.

Eine zusätzliche Herausforderung ist die Umstellung auf das doppische Haushaltswesen. Dabei werden neben laufenden Einnahmen und Ausgaben unter anderem Vermögen, Investitionen, Abschreibungen und Folgekosten umfassender berücksichtigt. Die Gemeinde hatte bereits im Juni erklärt, dass die Umstellung zusätzliche Abstimmungs- und Prüfungsprozesse erforderlich gemacht habe.

Für den Doppelhaushalt 2026/2027 ist die Prüfung durch die Kommunalaufsicht nun jedenfalls beendet: Eingang beim Kreis am 14. August, letzte Verständnisfragen Ende September und Abschluss am 29. September – ohne Beanstandungen und ohne ausstehende kommunalaufsichtliche Genehmigung.