Sylt. Die CDU Sylt kritisiert den bisherigen Umgang der Gemeinde mit den neuen Möglichkeiten zur Schaffung von Dauerwohnraum. Anlass ist unter anderem ein konkretes Vorhaben der Deutschen Rentenversicherung Nord: In bestehenden Gebäuden der Fachklinik Sylt sollen zusätzliche Dauerwohnungen für Mitarbeiter entstehen. Gleichzeitig wird im Bauausschuss darüber beraten, nach welchen Kriterien die Gemeinde die neuen Möglichkeiten des sogenannten Bauturbos künftig nutzen will. Dieser Artikel erschien zuerst exklusiv bei Dein Sylt / Sylter Spiegel.

Für die CDU Sylt zeigt das Beispiel der Fachklinik, warum diese Diskussion nicht abstrakt geführt werden darf. Auf Sylt fehlt Dauerwohnraum. Besonders betroffen sind Unternehmen sowie medizinische und soziale Einrichtungen, die Mitarbeiter auf der Insel beschäftigen und dafür geeigneten Wohnraum benötigen. Dieser Artikel erschien zuerst exklusiv bei Dein Sylt / Sylter Spiegel.

Bei dem Vorhaben der Deutschen Rentenversicherung geht es weder um Ferienwohnungen noch um Zweitwohnsitze. Durch den Ausbau bestehender Dachgeschosse sollen insgesamt sechs zusätzliche Dauerwohnungen für Angestellte der Fachklinik Sylt entstehen. In den Antragsunterlagen werden die Wohnungen ausdrücklich als dringend benötigt bezeichnet. Dieser Artikel erschien zuerst exklusiv bei Dein Sylt / Sylter Spiegel.

„Warum nutzen wir diese Chance nicht?“

Für die CDU stellt sich deshalb die Frage, warum die Gemeinde die neuen gesetzlichen Möglichkeiten nicht konsequenter für die Schaffung von Dauerwohnraum nutzt.

Der Gesetzgeber hat den Handlungsspielraum der Kommunen erweitert. § 31 Absatz 3 BauGB ermöglicht mit Zustimmung der Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus. Darüber hinaus eröffnet der sogenannte Bauturbo nach § 246e BauGB bis Ende 2030 weitergehende Abweichungsmöglichkeiten für Wohnungsbau, Erweiterungen bestehender Gebäude und Nutzungsänderungen. Auch hier ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich und öffentliche sowie nachbarliche Belange müssen berücksichtigt werden. Dieser Artikel erschien zuerst exklusiv bei Dein Sylt / Sylter Spiegel.

„Wenn der Bund uns zusätzliche Instrumente gibt, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, müssen wir uns auf Sylt fragen, wie wir diese Instrumente sinnvoll nutzen können. Wir dürfen sie nicht durch kommunale Kriterien wieder so weit einschränken, dass am Ende kaum ein Projekt möglich ist“, erklärt Simon Kopp, Fraktionsvorsitzender der CDU Sylt.

Kriterien ja, aber Dauerwohnraum muss möglich bleiben

Dabei spricht sich die CDU ausdrücklich für einen Kriterienkatalog aus. Insbesondere für Vorhaben in den Außenbereichen seien klare Leitplanken notwendig. Landschaft, Natur und Ortsbild müssten berücksichtigt und eine ungesteuerte Bebauung verhindert werden. Dieser Artikel erschien zuerst exklusiv bei Dein Sylt / Sylter Spiegel.

Entscheidend sei jedoch die konkrete Ausgestaltung.

Nach Auffassung der CDU würden die von der Verwaltung im Bauausschuss vorgeschlagenen Kriterien die Möglichkeiten so stark begrenzen, dass selbst Projekte zur Schaffung dringend benötigten Dauerwohnraums nicht oder nur schwer realisierbar wären.

Die CDU Sylt hat deshalb als einzige Fraktion einen eigenen Vorschlag in den Bauausschuss eingebracht. Ziel sei ein klarer und verlässlicher Rahmen, der Fehlentwicklungen verhindert und gleichzeitig echten, dauerhaft gesicherten Wohnraum ermöglicht.

„Ein Kriterienkatalog darf nicht dazu führen, dass wir den Bauturbo auf Sylt faktisch ausbremsen. Gerade für die Außenbereiche brauchen wir Regeln. Diese Regeln müssen aber so ausgestaltet sein, dass sinnvoller Dauerwohnraum weiterhin entstehen kann“, so die stellvertretende Bauausschussvorsitzende Ines Dreisow, CDU Sylt.

Dauerwohnen nicht nur fordern, sondern ermöglichen

Für die CDU sollte bei künftigen Entscheidungen deshalb stärker berücksichtigt werden, welchem Zweck ein Vorhaben dient. Wenn nachweislich dauerhaft gesicherter Wohnraum entsteht und ein Vorhaben städtebaulich, rechtlich und unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange vertretbar ist, sollten die neuen gesetzlichen Möglichkeiten auch tatsächlich geprüft und genutzt werden.

Das Beispiel der Fachklinik zeige, wie konkret der Bedarf sei. Mitarbeiterwohnungen seien nicht nur wohnungspolitisch relevant. Sie könnten auch dazu beitragen, wichtige medizinische Einrichtungen und andere Arbeitgeber auf Sylt langfristig personell abzusichern.

„Wer mehr Dauerwohnraum auf Sylt will, muss auch die Voraussetzungen dafür schaffen. Der Bund hat den Kommunen neue Möglichkeiten gegeben. Jetzt liegt es an uns, daraus für Sylt verantwortungsvolle Lösungen zu entwickeln, statt die neuen Spielräume von vornherein wieder zu verschließen.“