Sylt. Die Neuordnung der kommunalen Verwaltung auf Sylt ist nun auch offiziell im Amtsblatt des Landes Schleswig-Holstein bekannt gemacht worden. Mit Wirkung zum 1. Januar 2027 wird die Gemeinde Sylt in das bisherige Amt Landschaft Sylt eingegliedert. Gleichzeitig erhält das Amt einen neuen Namen: „Amt Insel Sylt“.

Die entsprechende Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport wurde am 26. August 2026 im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht. Die eigentliche Entscheidung hatte das Ministerium bereits mit Bescheid vom 17. Juni 2026 getroffen. Dieser Artikel erschien zuerst exklusiv bei Dein Sylt / Sylter Spiegel.

Fünf Gemeinden künftig unter einem Amtsdach

Bislang besteht das Amt Landschaft Sylt aus den Gemeinden Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt-Braderup. Zum Jahreswechsel kommt die Gemeinde Sylt hinzu. Damit werden künftig alle fünf Inselgemeinden dem neuen Amt Insel Sylt angehören.

Der Entscheidung vorausgegangen war nach Angaben des Ministeriums die Anhörung der Gemeindevertretungen von Hörnum, Kampen, List, Sylt und Wenningstedt-Braderup. Auch der Amtsausschuss des Amtes Landschaft Sylt sowie der Kreistag des Kreises Nordfriesland wurden angehört. Grundlage der Entscheidung ist § 1 Absatz 2 Satz 2 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein.

Aus Amt Landschaft Sylt wird Amt Insel Sylt

Mit der Eingliederung der Gemeinde Sylt verschwindet zugleich der bisherige Name „Amt Landschaft Sylt“. Das Innenministerium hat festgelegt, dass die gemeinsame Verwaltung ab dem 1. Januar 2027 offiziell „Amt Insel Sylt“ heißt.

Damit ist die bereits seit Längerem vorbereitete Neuordnung nun auch landesrechtlich bekannt gemacht. Für die Insel bedeutet der Jahreswechsel einen wichtigen Einschnitt in der kommunalen Verwaltungsstruktur: Die bislang amtsfreie Gemeinde Sylt wird Teil des gemeinsamen Amtes mit Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt-Braderup.

Der entscheidende Termin steht damit fest: Am 1. Januar 2027 nimmt das neue Amt Insel Sylt offiziell seine Arbeit auf.