Westerland/Sylt. Der Kreis Nordfriesland hat zwei weitere Demonstrationen auf Sylt genehmigt. Die Versammlungsbehörde erließ am 22. Juli 2026 die entsprechenden Verfügungen für zwei Aufzüge der Initiative „Aktion Sylt“, die in den kommenden Tagen durch Westerland führen werden.

Die erste Demonstration findet am Mittwoch, 22. Juli, unter dem Motto „Wem gehört die Stadt?“ statt. Nach Angaben der Versammlungsbehörde richtet sie sich „gegen die Vertreibung von Subkulturen aus Städten und für eine offenere, solidarische und akzeptantere Gesellschaft und städtische Infrastruktur“. Erwartet werden rund 150 Teilnehmer. Die Versammlung beginnt um 17 Uhr auf der Festwiese Tinnum und führt unter anderem über den Kirchenweg, die Wilhelmstraße, das Rathaus und den Bahnhofsvorplatz zurück zum Ausgangspunkt. Geplantes Ende ist um 19 Uhr.

Eine weitere Demonstration ist für Samstag, 25. Juli, vorgesehen. Sie steht unter dem Motto „Gemeinsam gegen Faschismus“ und richtet sich nach Angaben der Veranstalter „gegen Neonazis, extreme Rechte und gegen Faschismus, für konsequenten Antifaschismus“. Auch hierfür rechnet der Kreis mit rund 150 Teilnehmern. Der Aufzug beginnt ebenfalls um 17 Uhr an der Festwiese in Tinnum und führt über mehrere Stationen durch Westerland. Geplante Kundgebungen sind unter anderem an der Wilhelmine, am Rathaus, am Congress Centrum Sylt (CCS) sowie an der Commerzbank vorgesehen. Gegen 19 Uhr soll die Versammlung wieder an der Festwiese enden.

Für beide Veranstaltungen gelten identische Auflagen der Versammlungsbehörde. So müssen ausreichend Ordner eingesetzt werden, der Versammlungsleiter beziehungsweise dessen Stellvertretung muss während der gesamten Veranstaltung anwesend sein und die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Zudem sind die Anweisungen der Polizei und der Versammlungsbehörde vor Ort zu befolgen. Verboten sind Transparente oder Schilder mit strafbaren Inhalten oder Aussagen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Außerdem ist auf eine ordnungsgemäße Müllentsorgung zu achten und – sofern vorhanden – der Gehweg für den Aufzug zu nutzen.

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