Westerland/Sylt. Der Verein Sylter Unternehmer (SU) hat die Entscheidung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Sylt zum Bebauungsplan 28 ausdrücklich begrüßt. In einer Stellungnahme vom 15. Juli 2026 bezeichnet der Verein den Beschluss als wichtigen Schritt für mehr Rechtssicherheit und den Erhalt dringend benötigten Wohnraums auf der Insel.

Der Bau- und Planungsausschuss hatte sich am 13. Juli dafür ausgesprochen, Untergeschosse künftig baurechtlich für Wohn- und Feriennutzungen zuzulassen. Nach Auffassung der Sylter Unternehmer trägt diese Entscheidung der großen Bedeutung von Untergeschossen als Wohnraum für Einheimische und Gäste Rechnung.

Nach Ansicht des Vereins schafft der Beschluss eine Perspektive zur Legalisierung bestehender Nutzungen und sichert damit den vorhandenen Gebäudebestand im Bereich des Bebauungsplans 28. Gleichzeitig werde Eigentümern, Unternehmen und Arbeitnehmern ein wichtiges Stück Planungssicherheit gegeben.

Die Sylter Unternehmer sprechen sich dafür aus, die nun geschaffenen Grundlagen möglichst zeitnah auch auf weitere Bebauungspläne zu übertragen. Ziel müsse es sein, auch dort eine rechtssichere Nutzung von Untergeschossen und Spitzböden zu ermöglichen.

Mit der Stellungnahme unterstreicht der Wirtschaftsverband die Bedeutung der Entscheidung für den Wohnungsmarkt und die wirtschaftliche Entwicklung auf Sylt.

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