Schleswig/Tinnum. Das für den 20. Juli bis 16. August 2026 geplante Punk-Protestcamp auf Sylt darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig vorerst stattfinden. Das Gericht gab dem Eilantrag der Veranstalter statt und stellte klar, dass das Camp bis auf Weiteres als Versammlung zu behandeln ist.
Zuvor hatte der Kreis Nordfriesland das Protestcamp nicht als Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes eingestuft. Nach Auffassung der Kreisverwaltung stehe das gemeinsame Campen im Vordergrund und nicht die politische Meinungsäußerung. Damit wäre die Nutzung der Festwiese in Tinnum als Veranstaltungsort nicht zulässig gewesen.
Gegen diese Entscheidung legte die Veranstaltergruppe „Aktion Sylt“ Widerspruch ein. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts hat dieser Widerspruch aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass das Camp bis zu einer endgültigen Entscheidung zunächst als Versammlung gilt und wie geplant auf der Festwiese stattfinden darf.
Eine endgültige Entscheidung über den rechtlichen Status des Protestcamps ist damit allerdings noch nicht gefallen. Der Kreis Nordfriesland kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Die Kreisverwaltung kündigte an, sich am Donnerstag, 16. Juli, zu dem Gerichtsbeschluss äußern zu wollen.
Das kapitalismuskritische Punk-Protestcamp findet bereits zum fünften Mal auf Sylt statt. Nach Angaben der Veranstalter beteiligten sich im vergangenen Jahr zeitweise rund 200 Menschen an der Veranstaltung.