List/Sylt. Die Gemeindevertretung List hat in ihrer Sitzung am Donnerstag, 9. Juli, einer Änderung des städtebaulichen Vertrags für den Dünenpark List zugestimmt. Künftig darf die anfängliche Nettokaltmiete für die freifinanzierten, preisgedämpften Wohnungen in den Gebäuden „Schwestern 1“ und „Schwestern 2“ bei 16 Euro pro Quadratmeter liegen. Der Beschluss fiel mit 11 Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen.
Die Verwaltung hatte erläutert, dass die Anpassung notwendig sei, um die Wohnungen wirtschaftlich betreiben zu können. Grundlage der Entscheidung war eine rechtliche Prüfung durch die Kanzlei WEISSLEDER EWER sowie mehrere Beratungen der Gemeindevertretung. Vor der Abstimmung hatten sich die Gemeindevertreter nochmals intensiv mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen befasst.
Während der Sitzung verlas die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Stellungnahme, in der sie ihre Kritik an der geplanten Änderung darlegte. Bürgermeister Ronald Benck und Gemeindevertreter Dr. Christian Buschbaum widersprachen den vorgebrachten Argumenten und verwiesen auf die ausführlichen Beratungen sowie die rechtliche Bewertung. Buschbaum betonte, dass es sowohl Argumente für als auch gegen die Anhebung gebe und jedes Mitglied der Gemeindevertretung seine Entscheidung nach Wissen und Gewissen treffen müsse.
Gemeindevertreter Olaf Klodt stellte zudem klar, dass die Festsetzung einer Höchstmiete für die preisgedämpften Wohnungen zu keinem Zeitpunkt Voraussetzung des Zielabweichungsverfahrens oder Bedingung für die Umsetzung des Gesamtprojekts gewesen sei.
In der Einwohnerfragestunde war das Thema bereits angesprochen worden. Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Benck, dass eine erneute Anpassung der Miete nach den vertraglichen Regelungen frühestens nach vier Jahren möglich sei. Gleichzeitig berichtete eine Bewohnerin des Dünenparks, sie fühle sich dort sehr wohl und erhalte auch aus ihrer Nachbarschaft ausschließlich positive Rückmeldungen zur Wohnsituation. Diese Einschätzung wurde von der Gemeindevertretung positiv aufgenommen.
Mit dem Beschluss kann der städtebauliche Vertrag nun entsprechend angepasst werden. Die endgültige Formulierung soll gemeinsam mit den juristischen Beratern und dem Notar ausgearbeitet und der Gemeindevertretung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.