Sylt. Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die Einamtung der Gemeinde Sylt in das bisherige Amt Landschaft Sylt offiziell beschlossen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2027 wird die Gemeinde Sylt Teil des Amtes. Gleichzeitig erhält das Amt einen neuen Namen und wird künftig „Amt Insel Sylt“ heißen.
Der entsprechende Bescheid wurde am 17. Juni 2026 erlassen. Damit endet ein mehrjähriger Prozess, in dem sich die Inselgemeinden intensiv mit der zukünftigen Verwaltungsstruktur auf Sylt beschäftigt haben. Bereits in den vergangenen Jahren waren verschiedene Modelle diskutiert worden, um die Zusammenarbeit der Gemeinden auf der Insel neu zu ordnen.
Nach Angaben des Ministeriums sprechen zahlreiche Gründe für die Einamtung. Besonders hervorgehoben werden die engen Verflechtungen zwischen den Gemeinden in den Bereichen Verkehr, Wirtschaft, Schule, Kultur und Verwaltung. Bereits heute werden viele Aufgaben inselweit wahrgenommen. Zudem nutzt das Amt Landschaft Sylt schon jetzt die Verwaltung der Gemeinde Sylt im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft.
Auch die politischen Gremien hatten sich zuvor mehrheitlich beziehungsweise einstimmig für den Schritt ausgesprochen. Die Gemeindevertretungen von Hörnum, Kampen, List und Wenningstedt-Braderup sowie die Gemeinde Sylt selbst und der Amtsausschuss des Amtes Landschaft Sylt stimmten der Einamtung und der Namensänderung zu. Auch der Kreistag Nordfriesland unterstützte die Pläne.
Das Ministerium sieht in der neuen Struktur die Möglichkeit, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Ressourcen effizienter einzusetzen. Gleichzeitig werde die gesamte Insel künftig unter einem gemeinsamen Amtsnamen zusammengeführt. Der neue Name „Amt Insel Sylt“ solle diesen gemeinsamen Ansatz sichtbar machen und als Signal für einen inselweiten Neuanfang dienen.
Für die Bürgerinnen und Bürger soll sich durch die Entscheidung bei der Erreichbarkeit von Verwaltungsleistungen zunächst nichts ändern. Nach Auffassung des Ministeriums trägt die neue Struktur jedoch dazu bei, Entscheidungen künftig stärker inselweit zu betrachten und die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden weiter zu stärken.
Mit dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 wird die gesamte Insel erstmals unter dem gemeinsamen Dach des „Amtes Insel Sylt“ organisiert sein.