Sylt. Ausführlich und teils kontrovers diskutierte der Bau- und Planungsausschuss am Montag die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 für ein Wohngebiet im Norden Westerlands. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Dauerwohnraum gestärkt werden kann, ohne die touristische Prägung und wirtschaftliche Grundlage der Insel aus dem Blick zu verlieren.
Die Verwaltung hatte zwei neue Planungsvarianten vorgestellt. Beide sehen vor, Zweitwohnungen künftig auszuschließen und den Anteil des Dauerwohnens zu stärken. Zudem sollen Aufenthaltsräume in Kellergeschossen künftig ausschließlich für Dauerwohnungen zulässig sein. Ferienwohnungen in Kellerräumen wären damit nicht mehr genehmigungsfähig. Ziel sei es, der Verdrängung von Dauerwohnraum entgegenzuwirken und die Vorgaben der Raumordnung sowie der gemeindlichen Wohnraumentwicklung stärker umzusetzen.
Der wesentliche Unterschied der beiden Varianten lag in der zulässigen Anzahl der Wohnungen. Variante 1 sah maximal zwei Wohnungen pro Gebäude vor. Variante 2 hätte auf größeren Grundstücken eine dritte Wohnung ermöglicht. Nach Berechnungen der Verwaltung könnten dadurch langfristig zwischen 2 und 50 zusätzliche Ferienwohnungen entstehen, während Variante 1 lediglich ein Potenzial von rund zehn weiteren Ferienwohnungen eröffnen würde.
Im Ausschuss entwickelte sich hierzu eine breite politische Debatte. Die CDU Sylt beantragte unter anderem, Aufenthaltsräume im Kellergeschoss für alle zulässigen Nutzungsarten freizugeben und die Möglichkeiten für Ferienwohnungen flexibler zu gestalten. Aus Sicht der CDU müsse es gelingen, den vermeintlichen Gegensatz zwischen Dauerwohnen und Tourismus zu überwinden. Dauerwohnraum sei die Grundlage des Sylter Lebens, gleichzeitig finanziere der Tourismus als Leitökonomie der Insel den erheblichen Teil der kommunalen Infrastruktur und Leistungen.
Auch Markus Gieppner (Die Insulaner) warb für mehr Pragmatismus und Kompromissbereitschaft. Er stellte die von der Verwaltung genannten Potenziale zusätzlicher Ferienwohnungen infrage und bezeichnete diese als stark theoretische Annahmen. In der Realität würden längst nicht alle Eigentümer vermieten oder bestehende Gebäude umfassend umbauen. Zudem würden Bettenkapazitäten bereits heute durch verschärfte Anforderungen des Bau- und Brandschutzrechts verloren gehen.
Darüber hinaus verwies Gieppner auf die finanzielle Situation der Gemeinde Sylt. Als Mitglied des Finanzausschusses machte er deutlich, dass die Gewerbesteuereinnahmen zuletzt um rund ein Drittel zurückgegangen seien. Vor diesem Hintergrund müsse sorgfältig abgewogen werden, welche Auswirkungen weitere Einschränkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Insel und die Finanzkraft der Gemeinde hätten.
Auch Carsten Kerkamm von der CDU betonte die Bedeutung einer ausgewogenen Betrachtung. Die große Aufgabe der kommenden Jahre werde darin bestehen, den scheinbaren Konflikt zwischen Dauerwohnen und Tourismus zu überwinden. Dauerwohnraum sei zweifellos die Grundlage des Sylter Lebens. Gleichzeitig müsse jedoch berücksichtigt werden, dass viele kommunale Leistungen und Investitionen unmittelbar oder mittelbar durch die touristische Wertschöpfung finanziert würden. Weniger wirtschaftliche Aktivität wird sich auch auf die Finanzierung von Feuerwehr, Sportförderung, Vereinen und weiteren freiwilligen Leistungen der Gemeinde Sylt auswirken.
Aus den Reihen der SPD wurde betont, dass bestehende Ferienwohnungen nicht infrage gestellt würden. Gleichzeitig wolle man verhindern, dass zusätzliche Ferienwohnungen entstehen. Das Ziel müsse sein, den vorhandenen Dauerwohnraum langfristig zu sichern.
Am Ende folgte die Mehrheit des Ausschusses der Linie der Verwaltung. Der CDU-Antrag, Kellerräume auch für Ferienwohnungen zuzulassen, fand keine Mehrheit. Beschlossen wurde die restriktivere Variante 1. Damit bleibt es bei maximal zwei Wohnungen pro Gebäude, einer Stärkung des Dauerwohnens und dem Ausschluss von Ferienwohnungen in Kellergeschossen. Zweitwohnungen sollen im Plangebiet künftig grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Zugleich wurde festgelegt, dass auf den betreffenden Grundstücken mindestens eine Dauerwohnung vorgesehen werden soll, während darüber hinaus weitere Wohnungen möglich bleiben.
Mit Blick auf die kommenden Haushaltsberatungen dürfte die Diskussion damit noch lange nicht beendet sein. Mehrere Ausschussmitglieder verwiesen darauf, dass die Gemeinde Sylt vor erheblichen finanziellen Herausforderungen steht. Der im Ausschuss angesprochene Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen um rund ein Drittel macht deutlich, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung inzwischen auch in den kommunalen Finanzen bemerkbar macht. Vor diesem Hintergrund wurde von mehreren Seiten dafür geworben, bei künftigen Entscheidungen die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Insel mitzudenken. Gerade Unternehmen, Vermieter, Handwerksbetriebe, Gastronomiebetriebe und touristische Leistungsträger tragen den wesentlichen Teil zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben bei.
Die Sylter Wirtschaft benötigt vor allem verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und Entwicklungsperspektiven. Ob die beschlossenen Einschränkungen langfristig zu mehr Dauerwohnraum führen oder gleichzeitig wirtschaftliche Auswirkungen auf die touristische Wertschöpfung und damit auf die Einnahmesituation der Gemeinde Sylt haben werden, blieb in der Sitzung umstritten. Dass die Gemeinde Sylt in den kommenden Jahren ihre Prioritäten neu bewerten und finanzielle Spielräume sorgfältig abwägen muss, scheint unausweichlich. Angesichts steigender Ausgaben für Infrastruktur, Feuerwehr, Schulen, Sport und freiwillige Leistungen wird die Frage, wie Sylt Dauerwohnen, Tourismus und wirtschaftliche Entwicklung in Einklang bringt, weiter an Bedeutung gewinnen.