Sylt. In der Diskussion um den Bebauungsplan Nr. 28 haben sich nun mehrere Sylter Wirtschaftsverbände mit einem deutlichen Appell an Politik und Verwaltung gewandt. In einem gemeinsamen Schreiben warnen der Verein Sylter Unternehmer, der DEHOGA Sylt sowie der Sylt Tourismus Verband vor weitreichenden wirtschaftlichen Folgen, sollten Aufenthaltsräume in Untergeschossen künftig nur noch für Dauerwohnungen erlaubt werden.
Hintergrund ist eine aktuell diskutierte Regelung, nach der Untergeschossräume künftig nicht mehr für Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen genutzt werden dürften. Aus Sicht der Wirtschaftsverbände wäre dies ein „falsches Signal“ mit erheblichen Auswirkungen auf Betriebe, Eigentümer, Arbeitnehmer und die Finanzkraft der Gemeinde.
In dem Schreiben weisen die Verbände darauf hin, dass ein erheblicher Teil der wirtschaftlichen Lebensgrundlage Sylts auf bestehenden Bettenkapazitäten beruhe. Bereits heute stünden zahlreiche Betriebe sowie kommunale Einnahmen unter großem Druck. Zusätzliche Einschränkungen könnten Investitionen hemmen, Werte gefährden und die Steuerkraft der Gemeinde weiter schwächen.
Besonders kritisch sehen die Wirtschaftsvertreter eine mögliche Unterscheidung zwischen Dauerwohnungen, Zweitwohnungen und Ferienwohnungen. Entscheidend sollten aus ihrer Sicht vielmehr Sicherheit, steuerliche Erfassung und tatsächliche Genehmigungsfähigkeit sein – unabhängig von der jeweiligen Nutzungsart.
Gleichzeitig betonen die Verbände ausdrücklich, dass der Schutz von Dauerwohnraum weiterhin ein wichtiges Ziel bleibe. Allerdings entstehe durch den Ausschluss touristischer Nutzungen nicht automatisch bezahlbarer Wohnraum. Stattdessen drohten Leerstand, Investitionsstau und zusätzliche wirtschaftliche Schäden.
Im ausführlicheren Schreiben warnen die Verbände zudem vor den finanziellen Herausforderungen der Gemeinde Sylt. Dort ist unter anderem von einem möglichen historischen Haushaltsdefizit im zweistelligen Millionenbereich die Rede. Weitere Einschränkungen bei steuerlich erfassten Bettenkapazitäten könnten die Situation zusätzlich verschärfen.
Auch Nachhaltigkeitsaspekte spielen aus Sicht der Wirtschaft eine Rolle. Bereits vorhandene und grundsätzlich nutzbare Bausubstanz sollte möglichst erhalten und rechtssicher genutzt werden können, statt zusätzliche Flächen zu versiegeln oder bestehende Räume leer stehen zu lassen.
Die Wirtschaftsverbände appellieren deshalb an die politischen Fraktionen in der Gemeinde Sylt, keinem Bebauungsplan zuzustimmen, der Aufenthaltsräume in Untergeschossen nicht für alle Nutzungsarten ermöglicht. Gleichzeitig fordern sie eine schnelle Schaffung planungs- und satzungsrechtlicher Voraussetzungen für Legalisierungen bestehender Räume.
Unterzeichnet wurde das Schreiben von Ole König für den Verein Sylter Unternehmer, Raphael Ipsen für den DEHOGA Sylt sowie Christian Siegling und Rainer Frankenberg für den Sylt Tourismus Verband.