Sylt. Auch nach Ablauf der offiziellen Antragsfrist können in Nordfriesland weiterhin Zuschüsse für Ferien- und Freizeitmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien beantragt werden. Darauf weist der Kreis Nordfriesland hin. Die Fördermittel stammen aus dem Sonder- und Jugendferienwerk und werden aus Kreis- und Landesmitteln finanziert.
Die Unterstützung gilt für Ferien- und Freizeitangebote anerkannter Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nordfriesland. Pro Teilnehmer werden bis zu zwölf Euro pro Tag bezuschusst. In begründeten Einzelfällen können die gesamten Teilnahmekosten bis zu einer Höhe von 450 Euro übernommen werden. Für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und erhöhtem Betreuungsbedarf ist zudem ein Zuschuss für eine zusätzliche Betreuungsperson möglich.
Gefördert werden Maßnahmen mit einer Dauer von mindestens vier und höchstens 21 Tagen. Die Anträge werden nicht von den Familien selbst, sondern von den jeweiligen Trägern der Ferien- und Freizeitangebote bei der Kreisverwaltung eingereicht. Diese fügen den Sammelanträgen auch die erforderlichen Elternunterlagen bei.
Anspruch auf die Förderung haben Kinder und Jugendliche im Alter vom Schuleintritt bis einschließlich 17 Jahre, die ihren Hauptwohnsitz in Nordfriesland haben. Voraussetzung ist, dass die Familie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht oder das Netto-Einkommen unter 180 Prozent der aktuellen Sozialhilferegelsätze liegt.
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Antragsunterlagen sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung Nordfriesland verfügbar. Für Fragen steht Kerstin Kunze vom Fachbereich Jugend, Familie und Bildung telefonisch unter 04661 / 9031-121 oder per E-Mail an kerstin.kunze@nordfriesland.de zur Verfügung.