Sylt. Gemeinden und Zweckverbände arbeiten vielerorts noch in der vorläufigen Haushaltsführung
Während in vielen Kommunen zu Beginn des Jahres bereits mit einem beschlossenen Haushalt gearbeitet wird, ist die Situation auf Sylt derzeit weiterhin uneinheitlich. Mehrere Gemeinden und Zweckverbände der Insel befinden sich aktuell noch in der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung nach § 81 der Gemeindeordnung (GO).
Einige Körperschaften verfügen jedoch bereits über eine gültige Haushaltsgrundlage. So hat die Gemeinde Kampen einen Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen. Gleiches gilt für das Amt Landschaft Sylt sowie den Schulverband Norddörfer, die ebenfalls über beschlossene Haushalte für diesen Zeitraum verfügen.
In den übrigen Gemeinden sowie bei einzelnen Zweckverbänden wird derzeit noch ohne verabschiedeten Haushalt gearbeitet.
Die vorläufige Haushaltsführung stellt sicher, dass die Verwaltung trotz fehlender Haushaltssatzung handlungsfähig bleibt. Sie setzt jedoch klare Grenzen. Ausgaben dürfen grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn sie notwendig sind, um den laufenden Verwaltungsbetrieb aufrechtzuerhalten, bestehende Verpflichtungen zu erfüllen oder bereits begonnene Maßnahmen fortzuführen. Neue Projekte oder größere Investitionen können dagegen in der Regel erst umgesetzt werden, wenn ein beschlossener Haushalt vorliegt.
Ein wichtiger Baustein für neue Haushaltsbeschlüsse sind außerdem die Jahresabschlüsse der vergangenen Haushaltsjahre. Sie bilden die Grundlage für eine verlässliche Haushaltsplanung, da sie Auskunft über die tatsächliche finanzielle Lage einer Kommune geben – etwa über Überschüsse, Fehlbeträge oder die Entwicklung der Rücklagen.
Für die kommenden Haushalte 2026 und 2027 spielt insbesondere der Jahresabschluss des Jahres 2024 eine zentrale Rolle. Grundlage hierfür ist ein Erlass des Landes Schleswig-Holstein vom 1. Januar 2026. Demnach müssen die Jahresabschlüsse 2024 vor einem neuen Haushaltsbeschluss vorliegen.
Sollte jedoch bis zum 30. Juni 2026 noch kein Haushalt beschlossen sein, müssen zusätzlich auch die Jahresabschlüsse für das Jahr 2025 fertiggestellt werden, bevor ein neuer Haushaltsbeschluss möglich ist. Erst auf dieser Grundlage kann eine belastbare Haushaltsplanung erfolgen.
Für Politik und Verwaltung auf Sylt bedeutet dies derzeit eine Phase eingeschränkter finanzieller Handlungsmöglichkeiten. Während der laufende Betrieb der Gemeinden und Zweckverbände gesichert bleibt, müssen größere Vorhaben und neue Projekte teilweise warten, bis eine gültige Haushaltssatzung vorliegt.
Ob auf Sylt noch in diesem Jahr fertige Haushalte für die Gemeinden und Zweckverbände vorliegen werden, hängt daher maßgeblich von den Fortschritten innerhalb der Inselverwaltung Sylt ab.